Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Das Trainingsangebot des Hundezentrum Studydogs umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, Kurse, Workshops und Seminare. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit der Trainerin. Das Vorliegen der Trainingsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch die Trainerin festgestellt.
§ 2. Für jedes Tier und jeden Halter/Hundeführer muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
§ 3. Minderjährige unter 16 Jahren sind herzlich willkommen, dürfen allerdings aus versicherungstechnischen Gründen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu Kursstunden, Einzelstunden, sowie Seminaren und Workshops mit einem Hund erscheinen. Die Haftung übernehmen die anwesenden Erziehungsberechtigten.
§ 4. Eine Unterrichtsstunde dauert 45-60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst am vereinbarten Ort.
§ 4a. Sagt der Kunde eine Unterrichtsstunde (Einzelstunde/Hausbesuch) nicht mindestens 36 Stunden vor Unterrichtsbeginn bei der Trainerin ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
§ 4b. Alle Kurse, sowie Einzelcoachings, sind jeweils vor der ersten Unterrichtsstunde wahlweise in bar, per EC Karte oder per Überweisung zu bezahlen. Kann der Kunde eine Gruppenstunde nicht wahrnehmen, so bekommt er, je nach Kurs, trotzdem die Hausaufgaben der Stunde zugeschickt und kann bei der Trainerin nachfragen, was geübt wurde. Ein Nachholen der Stunde ist nicht möglich. Bei geschlossenen Gruppenkursen werden 5-6 aufeinander folgende Stunden gebucht.
§ 4c. Bei offenen Kursen (Welpenschule, Alltagshelden, Crossdogging, Obedience, Trick) wird eine 5er, 10er oder 20er Karte gekauft, um an den Kursen teilnehmen zu können.
§ 4d. Bei Workshops/Seminaren erhält der Kunde 50% des Preises erstattet, sofern er mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich abgesagt hat. Sagt ein Kunde nicht mindestens 4 Wochen vorher ab, wird die jeweilige Veranstaltung voll berechnet.
§ 4e. Hundeurlaube: Sollte der Hundeurlaub – aus welchem Grund auch immer – durch den Teilnehmer abgesagt
werden, erfolgt eine 50% Kostenerstattung bis 4 Monate vor Beginn. Danach ist der komplette Betrag fällig .
Die Stellung eines „Ersatzteilnehmers“ durch den verhinderten Teilnehmer ist jederzeit möglich.
§ 4f. Die Anmeldung zu Intensiv Kursen (Rückruf, Leinenführigkeit, Sitz Platz Bleib, Achte auf mich und Anti Giftköder Training) kann bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung ab 4 Wochen vor Termin, wird der komplette Betrag berechnet.
§ 4g. Der Unterricht findet in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird der Unterricht rechtzeitig abgesagt. In diesem Fall entscheidet die Trainerin ob die Stunde nachgeholt wird, oder die Trainerin Trainingsaufgaben an die Teilnehmer schickt, damit diese weitere üben können.
§ 4h. Die Hundeschule behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl angemessen zu kürzen. Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird die Unterrichtsstunde nachgeholt oder es werden Trainingsaufgaben verschickt.
§ 4i. Natalie Knaack-Enkelmann und ihren Mitarbeitern stehen 4 Ausfalltermine durch Urlaub, Krankheit etc pro Quartal zu. Müssen weitere Termine ausfallen, so werden diese nach Absprache nachgeholt, oder die Trainerin schickt Trainingsaufgaben an die Teilnehmer.
§ 4j. Ebenso ist das Hundezentrum Studydogs an allen gesetzlichen Feiertagen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Termine die auf diese Tage fallen, werden nicht nachgeholt.
§ 5. Sollte festzustellen sein, dass der Kunde selten oder gar nicht mit seinem Hund trainiert, bzw. nicht versucht, das ihm vermittelte Ziel zu erreichen oder aber nur unregelmäßig zu den vereinbarten Terminen erscheint und ihm desinteressiertes Verhalten unterstellt werden kann, behält sich das Hundezentrum Studydogs vor, das Training abzubrechen. Eine Rückerstattung der bis dahin gezahlten Forderungen erfolgt nicht. Beendet der Kunde seinerseits die Ausbildung, so besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beiträge.
§ 6. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft (bei Welpen altersgemäße Impfung, bei erwachsenen Hunden Grundimmunisierung gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis contagiosa canis und Leptospirose sowie gültiger Impfschutz gegen Tollwut), behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Chronische Erkrankungen sind der Trainerin bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Trainerin über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren. Ebenfalls ist die Trainerin vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten. Läufige Hündinnen sind vom Gruppenunterricht in der Regel ausgeschlossen. In Ausnahmefällen ist eine Teilnahme am Gruppenunterricht nach Absprache mit der Trainerin möglich. Die Trainerin ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
§ 7. Eine Haftung des Hundezentrum Studydogs für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt. Soweit der Kunde durch die Trainerin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten.
§ 8. Die Anmeldungen zu Seminaren oder Kursen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Da jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmerplätzen zur Verfügung steht, kann nicht gewährleistet werden, dass jede Anmeldung bestätigt werden kann. Im Interesse aller Seminarteilnehmer/Innen wird um pünktliches Erscheinen gebeten. Die Teilnahme an einem Seminar/Vortrag geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Anmeldung (via Email, telefonisch, mündlich oder per Anmeldeformular) verpflichtet zur Bezahlung. Sollte der Kunde nicht teilnehmen können, muss er einen Ersatzteilnehmer stellen oder den Workshop/das Seminar bezahlen.
§ 9. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass sämtliches von ihm und seinem Hund aufgenommenes Foto- und Videomaterial auf der Webseite des Hundezentrum Studydogs gezeigt werden darf. Die Wort- und Bildrechte gehen auf das Hundezentrum Studydogs über.
§ 10. Die Trainerin ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
§ 11. Das Hundezentrum Studydogs behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen – z.B. wenn ein Hundehalter oder Begleiter das Training erheblich stört oder sich den Anweisungen der Trainerin widersetzt.
§ 12. Gebühren werden generell vor der ersten Unterrichtsstunde fällig und sind nach Anmeldung zu begleichen. Individuelle Zahlungsvereinbarungen sind nur in Absprache mit der Geschäftsführung möglich.
§ 13. Das Hundezentrum Studydogs übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Trainingsziels. Das Training wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
§ 14. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch das Hundezentrum Studydogs gelehrten Trainingsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.
§ 15. Es werden im Umgang mit dem Hund keine Würge- und Stachelhalsbänder sowie sonstige Hilfsmittel für eine nicht artgerechte Haltung des Tieres, sowie scharf machende Artikel akzeptiert.
§ 16. Gefährliche Hunde oder Tiere, die von Seiten des Hundezentrum Studydogs als gefährlich eingestuft sind, werden nur im Einzelunterricht trainiert. In Ausnahmefällen ist eine Teilnahme an Gruppenunterricht mit entsprechender Zielsetzung (Resozialisierung, Begegnungstraining) unter bestimmten Voraussetzungen (Sicherung mit Maulkorb sowie ausbruchssicherem Geschirr und Leine) möglich.
§ 17. Die Preisgestaltung obliegt dem Hundezentrum Studydogs, Natalie Knaack-Enkelmann, Preisrabatte einzelner Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar.
§ 18. Der Kunde beachtet, dass eigene Videoaufzeichnungen oder Fotoaufnahmen des Trainings mit dem Hundezetrum Studydogs nur nach Rücksprache mit der Trainerin erstellt werden dürfen. Ferner darf jegliches Audio-/Video- und Schriftmaterial – sofern vorab genehmigt – nur für den privaten Gebrauch des Kunden genutzt werden.
§ 19. Seminar- und Kursunterlagen, die von dem Hundezentrum Studydogs ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Natalie Knaack-Enkelmann nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Natalie Knaack-Enkelmann reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
§ 20. Es muss seitens des Kunden darauf geachtet werden, dass der Hund sich nicht auf dem Trainingsgelände löst, da dies eine Kettenreaktion auslöst und die andere Hunde sich ebenfalls dort lösen. Der Hundeplatz ist keine Lösestätte.
§ 21. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 22. Der Gerichtsstand ist Essen.